Ablauf einer typischen Begleitung durch unsere Kanzlei beim Immobilienerwerb in Italien
In 10 Schritten zu Ihrem Traumhaus in Italien
Wir übernehmen für viele Mandanten bereits die ersten Verhandlungen mit der Verkäuferseite bzw. dem Makler und üblicherweise gestalten sich unsere Tätigkeiten folgendermaßen:
1. Immobilienauswahl
Der Mandant findet eine Immobilie, die ihn interessiert und die er bereit ist, für einen bestimmten Preis zu erwerben.
2. Verhandlungen sowie rechtliche und technische Prüfung (due diligence)
Wir übernehmen die Verhandlungen mit der Verkäuferseite, prüfen, ob die Immobilie baurechtlich in Ordnung ist, ob die Immobilie lastenfrei ist oder ob Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte oder Vorkaufsrechte bestehen, beziehungsweise ob alle Voraussetzungen bestehen, um diese zu vermarkten.
3. Erstellen des Kaufangebots
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, formulieren wir – in Absprache mit der Verkäuferseite bzw. dem Makler – ein verbindliches Kaufangebot für den Mandanten (welches gleichzeitig an eine Reihe von Bedingungen gebunden wird).
4. Unterzeichnung des Angebots und Anzahlung
Der Mandant unterzeichnet dieses Kaufangebot und leistet, nachdem das Angebot vom Verkäufer angenommen wurde, eine kleine Anzahlung an den Verkäufer und an den Makler.
5. Terminierung des Vorvertrags
Sobald der Verkäufer das Angebot akzeptiert, vereinbaren wir ein Datum für den (notariellen) Vorvertrag*.
6. Erledigung aller notwendigen Formalitäten
Danach kümmern wir uns um die notwendigen Formalitäten für den Immobilienkauf (z.B. beantragen wir die notwendige italienische Steuernummer, codice fiscale, für den Käufer).
7. Abschluss/Beurkundung des Vorvertrags
Anschließend setzen wir den Vorvertrag auf: in diesem Zusammenhang fließt üblicherweise ein Teil (15-20%) des Kaufpreises und es wird eine Vormerkung im Grundbuch (sog. preliminare registrato) eingetragen.
8. Vorbereitung des Notartermins (rogito)
Nach dem Vorvertrag beginnt die Vorbereitung des endgültigen Notarvertrages bei einem Notar unseres Vertrauens (oder bei einem anderen Notar Ihrer Wahl), mit dem wir akribisch genau alle Eintragungen, Rechtsverhältnisse und Unterlagen prüfen (wie z.B. Kataster- und Immobilienregisterauszüge /-pläne sowie Grundbuchauszüge).
9. Kaufpreiszahlung (Notaranderkonto)
Die Kaufpreiszahlung kann über das Notaranderkonto abgewickelt werden (was in den meisten Fällen auch geschieht).
10. Beurkundung, Besitzübergang und Eigentumsübertragung
Gleichzeitig zur Beurkundung des Endvertrags findet die Schlüsselübergabe statt, der Mandant erlangt den Besitz der Immobilie und das Eigentum wird auf seinen Namen umgeschrieben.
* ein Vorvertrag kann ggf. entfallen, wenn eine zügige Abwicklung möglich oder gewollt ist, da z.B. keine Finanzierung notwendig ist.
Sowohl für die Beurkundung des Vorvertrags, als auch für die Beurkundung des endgültigen Kaufvertrags, können wir Sie (auch mittels in Deutschland erteilter Vollmacht) vertreten, ohne dass Sie anreisen müssen.
Unser Honorar für die gesamte Begleitung und ständige Betreuung, vom ersten Moment an und bis zum Abschluss der gesamten Angelegenheit, ist mit den Maklergebühren vergleichbar und beinhaltet üblicherweise bereits alle notwendigen Kosten, Auslagen, Übersetzungskosten, Reisekosten, Spesen usw.
Sie suchen einen Anwalt für italienisches Immobilienrecht? Unsere Kanzlei ist auf das Italienische Immobilienrecht spezialisiert und bietet fachkundige Beratung und Rechtsbeistand in allen Angelegenheiten rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien. Kontaktieren Sie uns gerne.
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