Italienisches Erbrecht
Wer mit der Abwicklung einer grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheit konfrontiert wird muss keinesfalls verzweifeln, wir haben als Anwälte für italienisches Erbrecht jahrelange Erfahrung im internationalen Erbrecht und unterstützen Sie gerne.
Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu Italien
Die Abwicklung von Nachlässen in Italien ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Als Fachanwälte für italienisches und internationales Erbrecht verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Italien und Deutschland.
Unsere Kanzlei ist auf italienisches Erbrecht spezialisiert und bietet daher fachkundige Beratung und Rechtsbeistand in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
- Ermittlung des Erbvermögens in Italien (Immobilien, Bankkonten usw.) und Bestimmung der Erbmasse
- Erbschafts- und Erbschaftsteuererklärungen in Italien (dichiarazione di successione)
- Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses
- Erbausschlagungen und Abgabe von Erbverzichtserklärungen in Italien
- Vorbereitung und Einreichen von italienischen Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen
- Umschreibung von Grundbesitz in Italien, Auflösung von Bankkonten, Erbauseinandersetzung und Übertragung/Veräußerung von Erbvermögen in Italien
- Berechnung und Einforderung des Pflichtteils nach italienischem Recht
- Prüfung bzw. Formulierung und Beurkundung von Testamenten nach italienischem Recht.
Erbrecht und Erben in Italien:
Weiterführende Informationen zu den Themen Erbrecht in Italien und Erben in Italien finden Sie auf folgenden Seiten:
- Bestimmung des anzuwendenden Rechts
- Erbfolge in Italien: gesetzliche Erbfolge und Testament
- Erbverträge und Berliner Testament in Italien
- Pflichtteil für bestimmte Erben nach italienischem Recht
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Italien
- Erbschein, dichiarazione di successione, europäisches Nachlasszeugnis
- Erbschaftssteuer in Italien
Italienisches Erbrecht: Allgemeine Informationen
Wir lösen Ihre Probleme bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten oder internationalen Erbfällen
Eine Erbangelegenheit kann auf vielfache Art und Weise mit der italienischen Rechtsordnung in Berührung kommen. Immer mehr Deutsche, Österreicher oder Schweizer besitzen z.B. Immobilien oder andere Vermögenswerte in Italien.
Darüber hinaus kann italienisches Recht zur Anwendung kommen, wenn ein italienischer Staatsbürger stirbt, der in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelebt hat. Auch deutsche, österreichische oder schweizerische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Italien haben und versterben, können Erben hinterlassen, die sich mit der italienischen Rechtsordnung konfrontieren müssen.
Welches Recht ist anzuwenden
Sobald ein solcher Erbfall mit Italienbezug vorliegt, gilt internationales Erbrecht. Dieses regelt, welche nationalen Bestimmungen für die Regelung der Erbangelegenheit angewendet werden müssen. Außerdem bestimmen die Normen des internationalen Privatrechts auch welches Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft zuständig ist.
Es gibt also kein internationales Erbrecht im eigentlichen Sinn, sondern nur Bestimmungen, welches Erbrecht wo und von welchem Gericht anzuwenden ist. Also wenn ein Österreicher, Deutscher oder Schweizer ein Haus in Italien besitzt und dort stirbt, seine Erben aber in Österreich, Deutschland oder der Schweiz leben. Oder umgekehrt, zum Beispiel, wenn Sie in Italien leben, aber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz etwas von einem Verwandten erben.
Erbrecht in deutsch/österreichisch/schweizer – italienischen Erbfällen
Stirbt ein italienischer Staatsbürger in Deutschland, Österreich oder der Schweiz oder ein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger in Italien, stellt sich zunächst die Frage, welches nationale Erbrecht Anwendung findet. Nach der EU-Erbrechtsverordnung von 2015 findet das Erbrecht desjenigen Staates Anwendung, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Zuständig sind dann auch die Gerichte dieses Landes.
Der letzte gewöhnliche Aufenthalt stimmt normalerweise mit dem letzten Wohnsitz überein, muss im Einzelfall jedoch näher geprüft werden, da die (offizielle) Meldeadresse nicht maßgebend ist. Dazu gibt die EU-Erbrechtsverordnung dem Erblasser die Möglichkeit das anwendbare Recht selbst zu bestimmen, in dem er sich durch letztwillige Verfügung (z.B. im Testament) für das Recht des Staates entscheidet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Ein Deutscher oder Österreicher kann also, unabhängig von seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Italien, deutsches oder österreichisches Erbrecht wählen und ein Italiener kann, unabhängig von seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, italienisches Erbrecht wählen
Was die schweizerisch-italienischen Erbangelegenheiten betrifft, muss insbesondere auch der Niederlassungs- und Konsularvertrag zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 berücksichtigt werden. Das materielle Recht das auf die Erbfolge anzuwenden ist, ist demnach das Recht seines Zugehörigkeitsstaates. Zuständig sind die Gerichte dieses Staates; maßgebend ist der letzte Wohnsitz im Heimatland des Erblassers. Die schweizerischen Gerichte legen das internationale Abkommen aber, in der Regel, so aus, dass die Testamentseröffnung, Testamentsvollstreckung, Erteilung des Erbscheins auch in der Schweiz erfolgen können.
Erben innerhalb Europas
Was ist beim Erben innerhalb Europas zu tun? Wenn Sie etwas in Italien erben, müssen Sie sich als Erstes informieren, welches Erbrecht gilt. Das Erbrecht in Italien kann dabei erheblich vom deutschen, österreichischen oder schweizerischen abweichen, etwa was den Pflichtteil betrifft, oder die Gültigkeit des Testaments (man denke z.B. an gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge, die in Italien unzulässig sind) oder aber die Erbschaftssteuer.
Anders als z.B. in Deutschland bedeutet ein Pflichtteil im italienischen Recht nicht einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben, sondern den direkten Erwerb einer Quote (sog. „quota di riserva“), mit der die Erben direkt in Höhe des Pflichtanteils am Nachlass beteiligt werden.
Bei einer Auslandserbschaft kann außerdem unter Umständen eine Erbschaftssteuer in beträchtlicher Höhe anfallen. Dies sowohl im Land, in dem sich das Erbe befindet als auch im Land wo der Erbe seinen Wohnsitz hat. Es muss in dieser Hinsicht geprüft werden ob zwischen beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer besteht.
Als spezialisierter Anwalt für italienisches Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Klärung all dieser komplexen Fragen. Wir analysieren Ihren individuellen Fall, prüfen die anwendbaren Rechtsvorschriften und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für die optimale Abwicklung Ihres Erbfalls mit Italien-Bezug.
In Erbschaftsangelegenheiten mit Bezug zu Italien sind wir als Kanzlei in der Lage, Ihnen rundum eine komplette Unterstützung aus einer Hand anzubieten, einschließlich Steuerberatung, Notariat und allen notwendigen Übersetzungen.
Grundbesitz in Italien
Vor allem, wenn Immobilien in Italien in einen Nachlass fallen, ist es ratsam, anwaltliche Beratung einzuholen, um die rechtlichen und steuerlichen Fragen in Italien zu klären. Durch uns können Sie dies ohne Sprachbarrieren und oft auch in Ihrer Nähe zuverlässig klären. Wir stehen zu Ihrer Verfügung und unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen im internationalen und italienischen Erbrecht. Wir kümmern uns auch um die Kontakte und den Schriftverkehr mit den Behörden und Gerichten in Italien (Meldung der Erbschaft, Eigentumsumschreibung usw.).
Weitere Informationen zum Erbrecht und Erben in Italien:
- Bestimmung des anzuwendenden Rechts
- Erbfolge in Italien: gesetzliche Erbfolge und Testament
- Erbverträge und Berliner Testament in Italien
- Pflichtteil für bestimmte Erben nach italienischem Recht
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft in Italien
- Erbschein, dichiarazione di successione, europäisches Nachlasszeugnis
- Erbschaftssteuer in Italien
- Italienisches Erbrecht
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