Italienisches Immobilienrecht
Wir sind Ihr Spezialist, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien geht
Beratung bei Immobilienerwerb in Italien
Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem italienischen und dem deutschen Immobilienrecht wird auch der Verhandlungsprozess beim Immobilienkauf in Italien ganz anders gestaltet.
Die Eigenheiten des italienischen Immobilienrechts sind bedeutend. Fehler bei der Beurteilung können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl in juristischer als auch in steuerlicher Hinsicht.
Daher ist es, anders als in Deutschland, in der Schweiz oder in Österreich, stets erforderlich, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren, der auf italienisches Immobilienrecht spezialisiert ist.
Wenn Sie möchten, können wir bereits in der Verhandlungsphase einsteigen oder die Prüfung des Kaufangebots bzw. Maklervertrags übernehmen.
Wir stellen sicher, dass keine Belastungen oder Dienstbarkeiten existieren, bewerten die baurechtliche Unbedenklichkeit, überprüfen die Eigentumsverhältnisse, kümmern uns um den Vorvertrag und erstellen in Absprache mit dem amtierenden Notar den endgültigen Kaufvertrag. Auf Wunsch nehmen wir auch, in Ihrem Namen, am Notartermin teil.
Als Rechtsanwälte für italienisches Immobilienrecht bieten wir Ihnen eine allumfassende kompetente rechtliche, notarielle und steuerliche Beratung aus einer Hand. Dies ist insbesondere auch dank unseres internen Steuerberaters und der Notare, mit denen wir eng zusammenarbeiten, möglich.
Betreuung durch eine Deutsch-Italienische Kanzlei
Die Beratung und Betreuung deutschsprachiger Mandanten beim Immobilienkauf in Italien gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Als Fachanwälte für italienisches Immobilienrecht verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung mit Immobiliengeschäften in Italien und auf dem gesamten italienischen Immobilienmarkt.
Unsere Kanzlei ist auf italienisches Immobilienrecht spezialisiert und bietet daher fachkundige Beratung und Rechtsbeistand in allen diesbezüglichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
- Bewertung von Immobilien
- Prüfung aller baurechtlichen Aspekte
- Marktanalyse
- Formulierung von Kaufabsichtserklärungen und verbindlichen Angeboten
- Gestaltung von Vorverträgen
- Steuerliche Aspekte beim Kauf und Verkauf von Immobilien
- Maklerverträge und Vereinbarungen bei Immobilienvermittlung
- Professionelle Begleitung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Beurkundung des notariellen Endvertrages
- Vertretung bei Verhandlungen, Vertragsabschlüssen und Beurkundungen
Immobilienrecht und Hauskauf in Italien
Weiterführende Informationen zu den Themen Immobilienerwerb in Italien und Italienisches Immobilienrecht finden Sie auf folgenden Seiten:
- Was ist bei Kauf einer Immobilie in Italien zu beachten?
- Risiken beim Immobilienerwerb in Italien
- Notwendige Überprüfungen beim Immobilienkauf in Italien
- Verbindliches Kaufangebot und Vorvertrag
- Notarvertrag und Kaufpreiszahlung
- Ablauf einer typischen Begleitung durch unsere Kanzlei beim Immobilienkauf in Italien
- Verkauf und Verschenkung von Immobilien in Italien
- Kosten und Steuern bei Immobiliengeschäften in Italien
- Besonderheiten beim Erwerb von Neubauten (TAIC)
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